Der Beitrag befasst sich mit in letzter Zeit aufgetauchten Fällen, in denen hinsichtlich eines Bescheides zunächst Rechtsmittelfristverlängerungen beantragt und dann Vorlageanträge gestellt wurden, ohne dass der Bescheid jemals mit Berufung angefochten worden wurde; weiters mit Fällen, in denen nicht eindeutig ersichtlich ist,
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