Der Autor zeigt an einigen, wesentlichen Bestimmungen des FinStrG, die das gerichtliche Finanzstrafverfahren betreffen, welche Änderungen des FinStrG im Hinblick auf das Strafprozessreformgesetz, das am 1. 1. 2008 in Kraft treten wird, erforderlich sind, und macht darüber hinaus Reformvorschläge.