In der Diskussion um die Einführung eines German-Real Estate Investment Trusts (G-REIT) liegt mittlerweile ein Referentenentwurf für ein REIT-Gesetz vor, der das Streubesitzkonzept verfolgt. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund und mit Hilfe von grundsätzlichen Überlegungen zur Auslegung von DBA die alternative Möglichkeit, Ausschüttungen des REIT als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen zu qualifizieren.