(Ungericht, SWK 22/2007, T 123)
Der Nationalrat hat am 6. 7. 2007 die Änderung des NoVAG 1991 beschlossen; demnach wird die Bonusregelung (Verminderung der NoVA in Höhe von 300 €) um ein weiteres Jahr bis zum 30. 6. 2008 verlängert. Es bestehen keine Bedenken, wenn der Bonus bereits vor Beendigung des formellen Gesetzgebungsverfahrens bzw Inkrafttreten der Verlängerung (weiterhin) gewährt wird.