(Caganek, ÖStZ 2007/740, S. 377)
In seiner Replik auf den Beitrag von Hilber in ÖStZ 2007/739, S. 375, stellt Caganek die Rechtsansicht des BMF dar und hält abschließend fest, dass gegen die Entscheidung des UFS Amtsbeschwerde an den VwGH erhoben wurde.