(Laudacher, SWK 22/2007, S 652)
Der VwGH hat in seinem Erk 24. 5. 2007, 2007/15/0043, den Wiederaufnahmebescheiden bescheinigt, in „kaum zu überbietender Weise Unklarheit zu schaffen“. Laudacher legt in seinem Artikel dar, warum das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme einen umfassenden Neuorientierungsbedarf habe.