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Deutschland bereitet Kündigung des Erbschaftssteuer-DBA mit Österreich vor

Internationales SteuerrechtMR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2007/876ÖStZ 2007, 416 Heft 17 v. 3.9.2007

Aus Anlass der geplanten Abschaffung der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde nunmehr von deutscher Seite offiziell die Absicht bekundet, das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern zu kündigen. Damit würde aus deutscher Sicht ein Schlupfloch zur Steuervermeidung beseitigt, das sich aus der speziellen Konzeption des aus dem Jahr 1954 stammenden Abkommens mit Österreich ergibt. Die Abkommensrechtslage zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern kann als die günstigste aller von Deutschland getroffenen Vereinbarungen angesehen werden, da sie die Doppelbesteuerung uneingeschränkt nach der Methode der Steuerfreistellung vermeidet. Das DBA Österreich-Deutschland enthält auch nicht die in allen übrigen von Deutschland geschlossenen Abkommen vereinbarte Wegzugsklausel, derzufolge die im innerstaatlichen Recht Deutschlands während eines Zeitraums von fünf Jahren fortbestehende unbeschränkte Steuerpflicht deutscher Staatsangehöriger durch die Fiktion des Weiterbestands der Ansässigkeit des Erblassers im Wegzugsstaat (Deutschland) uneingeschränkt ausgeübt werden kann.

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