(Schneider, taxlex 6a/2007, S. 313)
Die Behandlung von „unsicheren Ereignissen“ ist gebührenrechtlich eigens geregelt. Im Beitrag werden die Folgen dieser speziellen gebührenrechtlichen Behandlung aufgezeigt und es wird der Frage nachgegangen, ob die betreffenden Regelungen verfassungsrechtlich problematisch sind.