Für vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Leistung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch rückwirkend für Zeiträume ab 1. 1. 2004.
Für vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Leistung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch rückwirkend für Zeiträume ab 1. 1. 2004.