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Steuerrechtliche Auswirkungen der rückerstatteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/817ÖStZ 2007, 395 Heft 17 v. 3.9.2007

Für vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Leistung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch rückwirkend für Zeiträume ab 1. 1. 2004.

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