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Geschäftsführer müssen nicht zwingend ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis (samt Lohnnebenabgaben und ASVG-Pflicht) haben

Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2007/715ÖStZ 2007, 362 Heft 15 v. 16.7.2007

(Sedlacek, SWK 13/2007, S 452)

Nach Ansicht des Autors zieht die Beschäftigung nicht und nicht wesentlich beteiligter GmbH-Geschäftsführer nicht zwingend die Dienstgeberbeitrags-, Kommunalsteuer- und ASVG-Pflicht nach sich.

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