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Halbjahresabschluss nach IAS 34 bereits 2007 für börsenotierte Unternehmen verpflichtend

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/708ÖStZ 2007, 361 Heft 15 v. 16.7.2007

(C. Fröhlich, RWZ 2007/41, S. 137)

Mit BGBl vom 25. 4. 2007 wurde das BörseG an die Anforderungen der Transparenzrichtlinie angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Halbjahresabschlusses innerhalb von zwei Monaten für Unternehmen, deren Wertpapiere im Amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse notiert sind.

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