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Werbungskosten nach der Emeritierung

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/694ÖStZ 2007, 360 Heft 15 v. 16.7.2007

(Beiser, RdW 2007/330, S. 309)

Forschen und/oder lehren Universitätsprofessorinnen und -professoren nach ihrer Emeritierung weiter, so sind die daraus erwachsenden Aufwendungen nach Ansicht des Autors als Werbungskosten abzugsfähig. Mit der Emeritierung endet eine klagbare Leistungspflicht und wird durch ein Forschen/Lehren nach Kräften ersetzt. Der finale Zusammenhang der Aufwendungen aus Forschung/Lehre mit den Bezügen nach der Emeritierung bleibe so gewahrt.

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