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Information zu den wichtigsten Punkten der GebG-ValV 2007

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/682ÖStZ 2007, 343 Heft 15 v. 16.7.2007

Mit auf § 14a GebG beruhender Verordnung des BMF (GebG-ValV 2007) vom 15. 6. 2007, BGBl II 2007/128, wurden die festen Gebührensätze des § 14 GebG erhöht.

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dargestellt:

Die Erhöhung betrifft alle Tarifposten des § 14 GebG, deren Gebührensatz in § 1 der Verordnung angeführt ist.

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