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Beweisverwertungsverbot, zwischenstaatliche Vereinbarungen

JudikaturVwGHÖStZ 2007/674ÖStZ 2007, 336 Heft 14 v. 2.7.2007

BAO § 166

Dem Verfahren zur Abgabenerhebung ist iSd § 166 BAO ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich fremd. Ein auch für das Verfahren zur Abgabenfestsetzung nach der BAO wirksames Beweisverwertungsverbotes kann sich jedoch aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen gesetzesergänzenden Inhaltes iSd Art 50 B-VG ergeben.

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