(Haslehner, taxlex 5/2007, S. 214)
Der Wegfall der Erbschaftssteuer mit 31. 7. 2008 birgt gleichzeitig das Problem, dass für Erbfälle bis zu diesem Zeitpunkt noch das geltende Erbschaftssteuerrecht anwendbar bleibt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob das ErbStG bezüglich dieser Problematik Auswege bereithält.