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UFS - keine Ertragsteuerpflicht bei Auflösung verfallener Geschäftsanteile bei Genossenschaften

Steuerrecht aktuellDir. Mag. Arnulf PerkouniggÖStZ 2007/625ÖStZ 2007, 323 Heft 14 v. 2.7.2007

In Ihrem Artikel1)1) Humann/Stift, Die ertragsteuerliche Behandlung von verfallenen Geschäftsanteilen bei Genossenschaften, ÖStZ 2003/388, 209. über die ertragsteuerliche Behandlung von verfallenen Geschäftsanteilen bei Genossenschaften kommen die beiden Autoren Humann und Stift zum Schluss, dass es sich bei derartigen Vorgängen um körperschaftsteuerpflichtige Auflösungen von Verbindlichkeiten handelt. Ich habe in meinem Artikel2)2) Perkounigg, Verfallene Geschäftsanteile bei Genossenschaften - ist die Auflösung steuerpflichtig?, ÖStZ 2003/1124, 529. diese Auffassung einer näheren Überprüfung unterzogen und bin zur gegenteiligen Rechtsmeinung gelangt. Der UFS3)3) UFS Wien vom 28. 2. 2007, RV/1146-W/05 und RV/1194-W/06. hat nunmehr in zwei Entscheidungen meine Rechtsansicht bestätigt.

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