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Die „spätere Übung“ nach Art 31 Abs 3 lit b der Wiener Vertragsrechtskonvention

Internationales SteuerrechtMag. Anton F. Zeilinger, M.A.1)1)Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Privatmeinung des Autors dar, welche nicht notwendigerweise deckungsgleich mit den Ansichten des Bundesministeriums für Finanzen ist.ÖStZ 2007/615ÖStZ 2007, 309 Heft 13 v. 15.6.2007

Ausgehend von der Rechtsprechung des VwGH, welcher die Ergebnisse von Verständigungsverfahren bei Doppelbesteuerungsabkommen als nicht auslegungsrelevant ansieht, wird eine allgemeine Untersuchung des Konzepts der „späteren Übung“ iSd Wiener Vertragsrechtskonvention angestellt. Wenngleich die relevante nationale und internationale Rechtsprechung dünn gesät ist, besteht dennoch kein Zweifel, dass der späteren Übung eine wichtige, sogar ausschlaggebende Rolle bei der Auslegung von Staatsverträgen zuerkannt wird und dies somit auch bei Doppelbesteuerungsabkommen von großer Relevanz sein kann.

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