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Die Werbeabgabe im Überblick

ArtikelrundschauEnergieabgaben, WerbeabgabeÖStZ 2007/580ÖStZ 2007, 283 Heft 12 v. 1.6.2007

(Baumgartner/Karner/Wurzer, taxlex 4/2007, S. 190)

Das Werbeabgabegesetz ist am 1. 6. 2000 als Abgabe für Werbeleistungen in Printmedien, in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung in Kraft getreten und hat damit die Anzeigen- und Ankündigungsabgabe der Länder und Gemeinden ersetzt. Werbungen im Internet sind hingegen grundsätzlich nicht abgabenpflichtig.

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