(Krammer, ÖStZ 2007/405, S. 202)
Zu einem konkreten Sachverhalt wird die Rechtsmeinung des bundesweiten Fachbereiches wiedergegeben.
(Krammer, ÖStZ 2007/405, S. 202)
Zu einem konkreten Sachverhalt wird die Rechtsmeinung des bundesweiten Fachbereiches wiedergegeben.