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Bemerkung zu „Kalte Progression in Österreich“

Steuerrecht aktuellMR Dkfm. Dr. Anton RainerÖStZ 2007/533ÖStZ 2007, 272 Heft 12 v. 1.6.2007

Die Berechnungen von Hofer/Ladner in der ÖStZ 2007/325, 150, sind grundsätzlich richtig1)1)Die Tarifänderungen (durch Steuerreformen und Konsolidierungspakete) seit der Steuerreform 1988/89 haben die unteren Einkommen stärker entlastet und real zu einem progressiveren Tarifverlauf geführt. Daher war im unteren Einkommensbereich die Entlastung höher als die kalte Progression, während bei real konstanten hohen Einkommen die (prozentuelle) Steuerbelastung angestiegen ist.. Es wurde jedoch übersehen, dass das EStG 1988 und somit der Tarif 88 erst 1989 wirksam wurde. Daher wird mit einer um etwa 2 1/2 % zu hohen Inflation gerechnet. Der inflationsbereinigte Tarifverlauf 1988 bzw 1989 verschiebt sich daher etwas nach links. Der Effekt der kalten Progression bei einem Einkommen von 21.676 € im Jahr 2005 sinkt von 321,70 € auf ca 252,50 €.

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