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Getränkesteuerrückerstattung bei Handelsbetrieben

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/529ÖStZ 2007, 265 Heft 12 v. 1.6.2007

Eine Detailhandelskette hat für ihre vier Linzer Filialen die Rückzahlung der für den Abgabenzeitraum 1. 3. 1998 bis 28. 2. 1999 für alkoholische Getränke entrichteten Getränkesteuer in Höhe von 30.151,45 € verlangt. Dem wurde mit Bescheid der Ober-österreichischen Landesregierung (unter Bestätigung eines Bescheides des Stadtsenates) nur teilweise entsprochen und unter Berücksichtigung des Bereicherungsaspekts eine Getränkesteuer von 4.376,32 € zurückgezahlt. Dieser Betrag ergab sich einerseits durch ein Umlegen des Getränkesteueranteils für alkoholische Getränke (bezogen auf die Gesamtkosten) von 0,58 % auf den Gesamtverlust der verfahrensgegenständlichen Betriebe (nicht überwälzter Getränkesteueranteil von 3.170,27 €), andererseits durch Bedachtnahme auf den durch die Erhebung der Getränksteuer verursachten wirtschaftlichen Nachteil, der mit maximal 4 % der entrichteten Getränkesteuer angenommen wurde (1.206,05 €).

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