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Betriebsgebäude in Leichtbauweise

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/492ÖStZ 2007, 256 Heft 11 v. 15.5.2007

(Petschnigg, SWK 7/2007, S 296)

Mit dem 2. EStR-Wartungserlass 2006 erfolgte eine Präzisierung des Gebäudebegriffs in den EStR. Ua werden ab 2007 Gebäude in Massivbauweise in den EStR näher definiert; treffen die dort angeführten Kriterien nicht zu, liegt ein Gebäude in Leichtbauweise vor und es können 4 % AfA auch ohne Vorlage eines Gutachtens angesetzt werden.

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