Mit dem Strukturanpassungsgesetz 2006 wurde das Steuerrecht an die mit dem Unternehmensgesetzbuch neu gefassten Rechnungslegungsvorschriften angepasst. Vor der nun erfolgten Neuregelung war strittig, inwieweit die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Besonderen und das Handelsrecht im Allgemeinen einschließlich deren gemeinschaftsrechtlicher Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind. Diese Fragen sollen aufgrund der geänderten Rechtslage neuerlich geprüft werden.