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Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/482ÖStZ 2007, 239 Heft 11 v. 15.5.2007

Art 13 Teil B Buchst d Nr 2 der 6. MWSt-RL (§ 6 Abs 1 Z 8 lit h UStG) ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Übernahme von Verbindlichkeiten“ andere als Geldverbindlichkeiten, wie die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausschließt.

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