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Nachreichung einer NeuFöG-Erklärung im Berufungsverfahren - kein rückwirkendes Ereignis

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/476ÖStZ 2007, 238 Heft 11 v. 15.5.2007

Ereignisse iSd § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt; gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in der Regel keine Ereignisse im vorgenannten Sinn, es sei denn, dass eine Entscheidung Tatbestandselement ist, die die Abänderung oder Aufhebung einer solchen Entscheidung zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) Tatbestandselement ändert (vgl Ellinger/Iro/Krammer/Sutter/Urtz, BAO Kommentar, Anmerkung 13 zu § 295a).

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