Mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 wurde die Steuerfahndung zur Unterstützung der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen beim Vollzug des Finanzstrafrechts und zur Verfolgung des Sozialbetrugs eingerichtet.
Mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 wurde die Steuerfahndung zur Unterstützung der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen beim Vollzug des Finanzstrafrechts und zur Verfolgung des Sozialbetrugs eingerichtet.