vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kinderabsetzbetrag, Geltendmachung, Verjährung

JudikaturVwGHÖStZ 2006/364ÖStZ 2006, 199 Heft 9 v. 2.5.2006

§ 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988 (§ 10 Abs 3 FLAG)

Aus der Regelung des § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988, wonach die Auszahlung des Kinderabsetzbetrages gemeinsam mit der Familienbeihilfe erfolgt, ist abzuleiten, dass der Kinderabsetzbetrag nach den Vorschriften des FLAG geltend zu machen ist (beispielsweise nicht im Wege einer Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden kann).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!