Bei der Entsendung von Arbeitnehmern erhebt sich die Frage der Anwendbarkeit von Normen des Staats, in dem die Arbeitnehmer vorübergehend ihre Dienstleistung erbringen, obwohl für ihr Arbeitsverhältnis regelmäßig das Arbeitsrecht ihres Heimatstaats gilt. Der Artikel schließt mit dem Muster einer Entsendevereinbarung.