Der Autor beschäftigt sich mit der Entscheidung des BFH vom 4. 5. 2006, VI R 19/03, wonach durch ein Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers auch bei fehlendem Rechtsgrund (Überbezahlung) Arbeitslohn sind. Der in weiterer Folge wieder zurückgezahlte Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd als Ausgabe zu berücksichtigen. Weiters beurteilt er diese Entscheidung für die österreichische Rechtslage.