Sowohl die Kammer der Wirtschaftstreuhänder als auch das deutsche IDW haben im vergangenen Jahr Standards zur Unternehmensbewertung herausgegeben. Der Beitrag widmet sich insb der Frage, inwieweit dieses Vorgehen hinsichtlich der Vernachlässigung von Anteilseignersteuern angemessen erscheint, wenn objektivierte Unternehmenswerte zur Entschädigung von Minderheitsaktionären zu ermitteln sind.