Nach In-Kraft-Treten des UGB sind jene Unternehmer, die Umsatzerlöse von mehr als 400.000 € erzielen, zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG verpflichtet. Das Formalkriterium der Eintragung im Firmenbuch ist für Gewerbetreibende nicht mehr ausschlaggebend. Für viele Unternehmer würden sich durch die gesetzliche Änderung wesentliche Härten, nicht zuletzt in Bezug auf die