Bislang gehen österreichisches Schrifttum und Finanzverwaltung davon aus, dass das Aufgeld, das bei der Ausgabe einer Optionsanleihe für das Optionsrecht erzielt wird, nur in dem Ausmaß steuerrechtlich eine Einlage darstellt, in dem es später zu einer Ausübung kommt. Das BFH-Urteil vom 30. 11. 2005 widerspricht jedoch dieser Rechtsauffassung. Der Autor untersucht, inwieweit die Erkenntnisse aus diesem Urteil auf die österreichische Rechtslage übertragbar sind.