In seiner Entscheidung vom 29. 5. 2006, RV/0240-L/06, hat der UFS die Frage, ob Liebhabereibetriebe das Recht haben, eine Energieabgabenvergütung zu erhalten, mit der Begründung verneint, dass für das Energieabgabenvergütungsgesetz der Betriebsbegriff des Ertragsteuerrechts maßgeblich sei. Diese Auffassung wird vom Autor näher untersucht.