Der Autor stellt das Vorabentscheidungsersuchen des UFS vom 31. 5. 2006, RV/0612-L/05, betreffend die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer Gesellschaft und der damit eventuell verbundenen Gesellschaftsteuerpflicht sowie ein Erk des VwGH vom 23. 11. 2005, 2005/16/0040, zu Treuhandkonstruktionen im Bereich der Gesellschaftsteuer dar und untersucht deren Auswirkungen. Anschließend stellt er allgemeine Überlegungen zur zivilrechtlichen versus wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Bereich der Gesellschaftsteuer an.