Der Artikel befasst sich kritisch mit der Entscheidung des UFS (Außenstelle Innsbruck) vom 29. 5. 2006, RV/0530-I/04, in der die Europarechtskonformität des Erfordernisses der Inländereigenschaft von Kleinunternehmern bejaht wurde.
Der Artikel befasst sich kritisch mit der Entscheidung des UFS (Außenstelle Innsbruck) vom 29. 5. 2006, RV/0530-I/04, in der die Europarechtskonformität des Erfordernisses der Inländereigenschaft von Kleinunternehmern bejaht wurde.