Das BMF hat im Rahmen der Serie der in den letzten Monaten ergangenen BAO-Erlässe einen Erlass zu Berufungsvorentscheidungen (§ 276 Abs 1 BAO) herausgegeben (Erlass des BMF, GZ BMF-010103/0081-VI/2006 vom 30. 10. 2006).
Das BMF hat im Rahmen der Serie der in den letzten Monaten ergangenen BAO-Erlässe einen Erlass zu Berufungsvorentscheidungen (§ 276 Abs 1 BAO) herausgegeben (Erlass des BMF, GZ BMF-010103/0081-VI/2006 vom 30. 10. 2006).