Der Inlandsbezug des AVAB wird durch das EU- und DBA-Diskriminierungsverbot sowie durch die Möglichkeit eines abgeleiteten Wohnsitzes des (Ehe-)Partners durchbrochen. Anhand von Beispielen wird die Rechtslage zum AVAB in jenen Fällen behandelt, in denen der Steuerpflichtige nahezu ausschließlich seine Einkünfte im Inland erwirtschaftet und sein Ehegatte oder Lebenspartner sowie das Kind am gemeinsamen Familienwohnsitz im Ausland leben.