Die Neuerungen des UGB treten generell gesehen am 1. 1. 2007 in Kraft. Bei den eingetragenen Personengesellschaften, OG und KG, zeige sich in den Übergangsbestimmungen aber ein differenziertes Bild. Prinzipiell sind die Bestimmungen des 2. Buches des UGB auch auf Gesellschaften anzuwenden, die vor dem 1. 1. 2007 errichtet wurden (§ 907 Abs 8 UGB). § 9 Abs 9 - 14 UGB schafft davon einige beachtliche Ausnahmen.