(Pirklbauer/Wagner, ÖStZ 2006/785, S. 372
Der UFS Linz hat in seiner BE vom 24. 5. 2006, RV/0740-L/05, erstmals zur Seeling-Rechtslage im Jahr 2004 Stellung genommen. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim VwGH eingebracht. Im Artikel werden die wesentlichen Beschwerdepunkte dargelegt, und wird nach Aussagen der Autoren versucht, die Argumente des UFS zu widerlegen.