(Kotschnigg, SWK 26/2006, S 752)
Kotschnigg geht am Beispiel des § 33 FinStrG der Frage nach, welches Rechtsgut durch das Finanzstrafrecht geschützt werden soll. Ist es
Seite 471
(Kotschnigg, SWK 26/2006, S 752)
Kotschnigg geht am Beispiel des § 33 FinStrG der Frage nach, welches Rechtsgut durch das Finanzstrafrecht geschützt werden soll. Ist es
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