(Mattes/Mühl, SWK 26/2006, S 747)
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz wurden die EDV-Grundaufzeichnungen massiv aufgewertet. Die Änderungen dienen im Wesentlichen der Klarstellung bereits bestehender Aufzeichnungspflichten. Im Artikel werden jene Teile der neuen Bestimmungen behandelt, welche das Verfahrensrecht betreffen (§§ 131 und 163 BAO).