(Laudacher, SWK 26/2006, S 745)
Der UFS hat - der Rsp des VwGH folgend - mit Entscheidung vom 16. 6. 2006, RV/0452-L/06, der Praxis, Steuererklärungen in letzter Minute abzugeben, ohne relevante Daten anzuführen, um damit letzten Endes eine weitere Fristverlängerung (bei einer ohnehin schon 5-jährigen Frist) zu erreichen, den Boden entzogen.