(Kotschnigg, RdW 2006/565, S. 602)
Die Berufungsbehörde hatte ihre eigene, beim VfGH angefochtene BE nachträglich wieder aufgehoben und die Partei dadurch im VfGH-Verfahren klaglos gestellt. Das FA war damit nicht einverstanden und erhob gegen diesen Aufhebungsbescheid (Amts-)Beschwerde an den VwGH, die mit Beschluss vom 19. 4. 2006, 2005/13/0097, zurückgewiesen wurde.