Am 1. Jänner 2008 wird das Strafprozessreformgesetz1) in Kraft treten, das Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens normiert und das das Strafverfahren von den ersten Ermittlungen bis einschließlich der Erhebung der Anklage neu regelt. In diesem so genannten „Ermittlungsverfahren“ sollen die Grundlagen für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft geschaffen werden, ob das Verfahren einzustellen oder ob Anklage zu erheben ist; und es soll die Basis gelegt werden für eine zügige Hauptverhandlung (§ 91 Abs 1 StPO-neu).