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Reform des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens im Hinblick auf das Strafprozessreformgesetz

Steuerrecht aktuellA.Univ.-Prof. Dr. Andreas ScheilÖStZ 2006/959ÖStZ 2006, 466 Heft 21 v. 2.11.2006

Am 1. Jänner 2008 wird das Strafprozessreformgesetz1)1)Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung neu gestaltet wird (Strafprozessreformgesetz), BGBl I 2004/19; Paragraphen der StPO in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes werden mit der Gesetzesbezeichnung „StPO-neu“ gekennzeichnet. in Kraft treten, das Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens normiert und das das Strafverfahren von den ersten Ermittlungen bis einschließlich der Erhebung der Anklage neu regelt. In diesem so genannten „Ermittlungsverfahren“ sollen die Grundlagen für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft geschaffen werden, ob das Verfahren einzustellen oder ob Anklage zu erheben ist; und es soll die Basis gelegt werden für eine zügige Hauptverhandlung (§ 91 Abs 1 StPO-neu).

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