Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl II 2002/193 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs C-409/99 , als vorsteuerabzugsberechtigte Pritschenwagen (gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002) anerkannt werden, wurde vom BMF um folgende Fahrzeuge ergänzt:
Chevrolet Collorado