Die Verordnung, BGBl II 2002/166, sieht für nicht in Österreich ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr durchführen und mit ihren Umsätzen im Veranlagungszeitraum unter der Kleinunternehmergrenze von 22.000 € liegen, eine Vorsteuerpauschalierungsregelung in der Höhe von 10 % des aus der Beförderung erzielten Umsatzes vor.