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Behandlung mittelbarer Beteiligungen nach dem DBA-Griechenland (EAS 2701 v 16. 1. 2006)

Internationales SteuerrechtAnfragebeantwortungen des BMFÖStZ 2006/1025ÖStZ 2006, 484 Heft 21 v. 2.11.2006

Gemäß Art 12 DBA-Griechenland unterliegen Lizenzgebühren, die von einer in Griechenland ansässigen Gesellschaft an eine in Österreich ansässige Gesellschaft gezahlt werden, einer 10%igen Abzugsbesteuerung in Griechenland, wenn die österr Gesellschaft an der griechischen „zu mehr als 50 vH am Grund- oder Stammkapital beteiligt“ ist. Ob dieses Quellenbesteuerungsrecht nur bei unmittelbarer oder auch bei mittelbarer Beteiligung besteht, wird im Abkommen selbst nicht ausdrücklich festgelegt (EAS 2666). Im Rahmen eines Express-Verständigungsverfahrens wurde nunmehr geklärt, dass Art 12 Abs 2 sich nur auf unmittelbare Beteiligungen bezieht. (SWI 2006, 105)

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