Hält eine österr AG (A-AG) 100 % der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die „M-GmbH & Co KG“ umgewandelt, wobei die ebenfalls zu 100 % von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österr A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die 100%ige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebsstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000).