vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsberatungen im Auftrag des Kunden

Aus dem bundesweiten FachbereichÖStZ 2006/1017ÖStZ 2006, 479 Heft 21 v. 2.11.2006

1. Sachverhalt

Ein selbstständiger Versicherungsvermittler bzw -makler, der mit diversen Versicherungsgesellschaften eine Rahmenvereinbarung zur Vermittlung von Versicherungsabschlüssen gegen Zahlung einer Provision abgeschlossen hat, vereinbart mit einem potenziellen Versicherungskunden die Zahlung eines fixen Beratungshonorars für den Fall, dass die durchgeführte Versicherungsberatung zu keinem Versicherungsabschluss führt. Kommt hingegen ein Versicherungsabschluss zustande, wird die Leistung des Versicherungsberaters (einschließlich der dafür erforderlichen Beratung) ausschließlich durch die ihm diesfalls zufließende Provision der Versicherungsgesellschaft honoriert. Der Kunde hat dann kein zusätzliches Beratungshonorar zu leisten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!