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Leistungsort beim Bergen von verunglückten Lastkraftwagen

Aus dem bundesweiten FachbereichAktueller USt-FallÖStZ 2006/1016ÖStZ 2006, 478 Heft 21 v. 2.11.2006

1. Sachverhalt

Ein österreichisches Unternehmen übernimmt die Bergung (nicht die Reparatur) von in Österreich verunglückten Lastkraftwagen und transportiert diese Lastkraftwagen dann zu einem vom Auftraggeber bezeichneten Ort, wie zum Beispiel zu einer Werkstätte oder zu einem Abstellplatz, von dem der Lastkraftwagen dann abgeholt werden kann. Der Auftraggeber möchte durch Verwenden seiner UID-Nummer den Leistungsort verschieben.

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